Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Oldtimervermietung Zottler

Sämtliche geschlechterspezifische Formulierungen beziehen sich sowohl auf Frauen als auch auf Männer.

Nachstehend finden Sie die AGB der Zottler Mietwagen & Transporte GmbH, die für die Vermietung von Oldtimern und die Beförderung von Personen gelten. Mit der Buchung einer Fahrt erkennen Sie diese Bedingungen verbindlich an.

Vermieter:
Zottler Mietwagen & Transporte GmbH
Brücklfeld 49
8712 Niklasdorf
Österreich

1. Geltungsbereich

Der Vermieter vermietet Fahrzeuge entsprechend den auf der Website dargebrachten Bedingungen und den nachfolgenden AGB. Der Mieter versichert, dass er zur Auftragserteilung berechtigt ist und zur Zahlung der gesamten direkten und indirekten Vermietungskosten bereit und in der Lage ist. Den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten. Bei Verletzung der Anweisungen des Vermieters oder Verstoß gegen wesentliche Geschäftsbedingungen kann der Mietvertrag sofort aufgelöst werden; die dafür entstehenden Kosten trägt der Mieter vollständig. Mieter geben ihr ausdrückliches Einverständnis, dass ihre Daten, die aufgrund des Mietvertrages bekannt sind, aus Gründen des Gläubigerschutzes oder zur Abwicklung von Refinanzierungsgeschäften weitergegeben und maschinell verarbeitet werden dürfen. Der Vermieter darf diese Daten nur im Rahmen der genannten Zwecke verwenden.

 

2. Buchung und Vertragsabschluss

1 Buchungsanfrage
Eine Buchung kann schriftlich (per E-Mail oder Onlineformular) oder telefonisch angefragt werden. Die Buchung wird erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter verbindlich.

2.2 Vertragsabschluss
Der Vertrag tritt erst mit dem fristgerechten Eingang der vereinbarten Anzahlung gemäß Punkt 3 in Kraft. Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist, behält sich der Vermieter das Recht vor, den vereinbarten Termin anderweitig zu vergeben. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

 

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Fälligkeit und Zahlungsart

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20 % des vereinbarten Gesamtpreises, wie im Angebot angegeben, innerhalb von 10 Tagen ab Angebotslegung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang zu begleichen. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.

Wird eine Fahrt kurzfristig gebucht (innerhalb von 10 Tagen vor Fahrtantritt), ist der gesamte Betrag sofort nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Die Rechnung wird grundsätzlich elektronisch per E-Mail übermittelt, sofern nicht ausdrücklich eine postalische Zusendung gewünscht wird.

3.2 Zahlungsverzug und kurzfristige Buchungen
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, behält sich der Vermieter vor, die Buchung zu stornieren und Stornogebühren gemäß Punkt 4 zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB sowie eine Bearbeitungsgebühr von 15 € pro Mahnung verrechnet. Der Mieter ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen des Vermieters aufzurechnen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.


4. Stornierung durch den Mieter

Im Falle einer Stornierung gelten folgende Stornogebühren:

  • bis 30 Tage vor Fahrttermin: kostenfrei
  • 29 bis 14 Tage vor Fahrttermin: 30 % des Gesamtpreises
  • 13 bis 7 Tage vor Fahrttermin: 50 % des Gesamtpreises

ab 6 Tage vor Fahrttermin oder Nichterscheinen: 100 % des Gesamtpreises

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist nach Absprache möglich, sofern Kapazitäten vorhanden sind.

5. Absage durch den Vermieter

Der Vermieter behält sich vor, Fahrten aus wichtigen Gründen (z.  plötzliche Erkrankung des Fahrers, technische Defekte am Fahrzeug, extreme Witterungsverhältnisse) abzusagen. In diesem Fall wird dem Mieter, sofern möglich, ein Ersatzfahrzeug oder Ersatztermin angeboten. Sollte keine Ersatzleistung möglich sein, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig rückerstattet. Ein weiterer Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

5. Witterungsbedingungen

Eine gebuchte Fahrt finden grundsätzlich auch bei Regen statt. Bei Schneefall, Eisglätte oder Streusalz auf den Straßen werden aus Sicherheitsgründen keine Fahrten durchgeführt. In diesem Fall wird der Termin nach Möglichkeit verschoben oder storniert, ohne dass dem Mieter zusätzliche Kosten entstehen. Fahrten zwischen November und März werden grundsätzlich nicht angeboten, da die Straßenverhältnisse winterlich oder unsicher sind.

8. Änderungen der Route und Teilnehmerzahl

Kurzfristige Änderungen der Route können in Absprache mit dem Fahrer vorgenommen werden, sofern sie zeitlich und organisatorisch möglich sind und im Rahmen des bestätigten Angebots liegen. Die angegebene Teilnehmerzahl muss vorab bekanntgegeben werden. Wird die zulässige Sitzplatzanzahl überschritten, ist der Fahrer berechtigt, die Beförderung der überzähligen Personen zu verweigern. Eine geringere Teilnehmerzahl ist jederzeit möglich; der Preis bleibt jedoch unverändert.

9. Verhalten während der Fahrt

Den Anweisungen des Fahrers ist Folge zu leisten. Essen und Trinken im Fahrzeug ist erlaubt. Rauchen im Fahrzeug ist strengstens untersagt. Für mutwillige Beschädigungen am Fahrzeug haftet der Mieter in voller Höhe.

10. Haftung

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seinerseits entstehen. Für persönliche Gegenstände des Mieters oder der Fahrgäste wird keine Haftung übernommen. Der Mieter haftet für durch seine Fahrgäste verursachte Schäden oder Verschmutzungen am Fahrzeug.

10.1 Verspätungen und Überschreitung der Fahrtdauer1 Verspätungen des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, zum vereinbarten Zeitpunkt am Abfahrtsort bereitzustehen. Verspätungen des Mieters können die Fahrtdauer verkürzen; eine Rückerstattung des Preises erfolgt nicht. Bei erheblicher Verspätung (über 30 Minuten) kann der Fahrer die Fahrt verweigern; der volle Mietpreis wird dennoch fällig.

10.2 Überschreitung der Fahrtdauer / Verspätung des Vermieters
Sollte die Fahrt die im Angebot angegebene Dauer um mehr als 30 Minuten überschreiten, werden Mehrstunden mit 130 € pro angefangener Stunde zusätzlich in Rechnung gestellt. Verspätet sich der Fahrer oder der Vermieter, wird die Fahrt so weit wie möglich nachgeholt. Sollte die Verspätung mehr als 30 Minuten betragen, kann der Mieter einen anteiligen Teil des Fahrpreises zurückfordern, der die tatsächlich ausgefallene Zeit berücksichtigt. Keine Haftung für Folgeschäden oder entgangene Termine, es sei denn, die Verspätung wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters verursacht.

11. Nutzung von Bildmaterial durch den Vermieter

Der Mieter gibt sein Einverständnis, dass durch den Vermieter angefertigtes Bildmaterial für Werbezwecke verwertet werden darf. Falls der Mieter dies nicht möchte, muss er dies dem Vermieter ausdrücklich mitteilen. Vom Mieter zur Verfügung gestelltes Bild- und Videomaterial darf ebenfalls ohne Einschränkungen für Werbezwecke verwendet werden (z.  Website, Facebook, Instagram).

12. Datenschutz

Die Zottler Mietwagen & Transporte GmbH erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung der vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Eine kostenlose Auskunft über personenbezogene Daten ist möglich. Für Anfragen zu Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten:

Zottler Mietwagen & Transporte GmbH
Brücklfeld 49, 8712 Niklasdorf
office@zottler.at, 03842 81771

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Oldtimervermietung Zottler.

Stand: Oktober 2025